Fäll- und Schnittverbote bei der Baum- und Gehölzpflege

In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist es laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 1. März 2010 verboten, Bäume, Hecken und Gehölz zu beschneiden. Ziel des Verbotes ist es, die Tiere zu schützen, die Bäume und Sträucher als Lebensraum nutzen. Wer also in diesem Zeitraum seine Gehölze beschneiden, fällen oder roden möchte, sollte sich unbedingt im Vorfeld mit den gesetzlichen Regelungen auseinander setzen.