Es kommt darauf an: Doch nicht selten bleiben Grundstückseigentümer auf den Kosten, die durch herabfallende Äste und Stämme entstehen, sitzen. Auch wenn es sich um Nachbars Tanne handelt. Eine entscheidende Rolle spielt die Wohngebäudeversicherung.
Sie heißen „Friederike“ und „Kyrill“ und sorgen immer öfter für Schäden in Millionenhöhe: schwere Stürme. Und sie bereiten nicht nur der Versicherungsbranche Sorgen, sondern lassen auch hohe, alte Bäume in einem neuen Licht erscheinen. Worauf also sollten Baumbesitzer achten? Und wer kommt für die Schäden auf? Bis Orkantief „Friederike“ im Januar mit voller Wucht über Deutschland hinwegfegte, Dächer abdeckte und für Tausende heruntergefallene Äste und umgestürzte Bäume sorgte, hätte diese Antwort für Dieter Osler aus Hannover gelautet: Natürlich die Versicherung des Baumbesitzers! Umso größer seine Verwunderung, als der schwere Sturm einen rund 20 Zentimeter dicken Zedernast im Garten seines Nachbarn abriss und dieser Oslers Carport unter sich begrub. Schadenhöhe: Rund 850 Euro. Doch statt anstandslos zu zahlen, verwies ihn die Versicherung des Nachbarn an seine eigene Wohngebäudeversicherung. Osler kann das nicht nachvollziehen: „Ich bin doch der Geschädigte. Trotzdem werde ich finanziell bestraft, indem ich auf rund 250 Euro Selbstbeteiligung sitzen bleibe. Und, um überhaupt einen Schadensausgleich zu erhalten, mich zudem auch noch um das ganze bürokratische Gerenne kümmern muss. Da fühle ich mich gelackmeiert.“
(Quelle: Hannoversche Allgemeine vom 09.05.2018)